Deutschland tankt Strom

Bild: Michael Schmitt @Pixabay

Elektromobilität erhält seit dem 30. Juni 2025 einen klaren unternehmerischen Anreiz: Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbständige können jetzt 75 % der Anschaffungskosten für neue, vollelektrische Fahrzeuge im ersten Jahr steuerlich absetzen. Dieses neue Instrument ist Teil des steuerlichen Investitions-Sofortprogramms der Bundesregierung, das gezielt auf klimafreundliche Mobilität als Wirtschaftsimpuls setzt, sowie dem wachsenden Bedarf an Ladeinfrastruktur Raum macht – was wiederum dem E‑Handwerk attraktive Perspektiven eröffnet.

Was bedeutet das konkret für Betriebe?

  • Zeitraum: Anschaffungen zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027

  • Abschreibungssätze:

    • Jahr 1: 75 %

    • Jahr 2: 10 %

    • Jahr 3 + 4: je 5 %

    • Jahr 5: 3 %

    • Jahr 6: 2 %

  • Gilt für: PKW, Nutzfahrzeuge, E‑Busse, elektrisch betriebene Lkw – sofern betrieblich bilanziert, nicht geleast

Die Maßnahme richtet sich also besonders an diejenigen, die Fahrzeuge direkt selbst erwerben oder finanzieren – Leasingnehmer profitieren nicht von diesem Modell. Für sie bleibt die Regelung weitgehend wirkungslos.

Wer zieht jetzt den größten Nutzen?

Betriebe mit eigenem Fuhrpark – insbesondere aus dem Handwerk, der Logistik oder kommunale Einrichtungen – können ihre Liquidität erheblich entlasten und schneller in klimafreundliche Mobilität investieren. Die Anhebung der Dienstwagenpreisgrenze auf 100.000 € macht zudem die Förderung attraktiver auch für hochwertigere Elektrofahrzeuge.

Bild: Taneli Lahtinen @unsplash

Warum ist das industriell wichtig?

Diese steuerliche Neujustierung ersetzt die bisherigen direkten Kaufprämien und setzt auf Effizienz und langfristige Investitionsplanung. Da rund 60 % der Neuwagenzulassungen im gewerblichen Bereich erfolgen, entfaltet sie eine sofortige Wirkung auf größere Flotten und Hebt gleichzeitig den Gebrauchtwagenmarkt – wichtige Basis für private Elektromobilität.

Was bedeutet das konkret für das E‑Handwerk?

Für das E‑Handwerk ergeben sich vielfältige Chancen:

  • Beratung zu passenden Fahrzeug- & Ladekonzepten

  • Installation von Wallboxen und Gewerbeladern

  • Implementierung von Lastmanagementlösungen

  • Integration von PV-Anlagen für betrieblichen Ladestrom

Elektrofachbetriebe werden so zu integralen Partnern auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität – egal ob Firmenwagen, Handwerker-Van oder öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Fazit

Die Sonderabschreibung ab Juli 2025 ist ein starker Impuls für nachhaltige Mobilität im Unternehmensbereich: Sie senkt Hürden, fördert Zukunftstechnologien und bringt das E‑Handwerk ins Zentrum der Umsetzung. Wenn Politik und Betriebe jetzt Hand in Hand agieren, kann Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrale Wirtschaft machen.

Quellen:

  1. IHK München
  2. Firmauto.de
 

Schreibe einen Kommentar