Seit dem 23.11.2021 fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von Ladestationen an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Möglich gemacht wird das mit der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“.
Was wird gefördert | Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Erfüllen Ihre Ladestationen die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Wer wird gefördert | Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
Die Konditionen | Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an. Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten. Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z. B. 1.000 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 1.285,71 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 2.000 EUR | 1.400 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 2.571,43 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 3.000 EUR | 2.100 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 3.857,14 EUR | 2.700 EUR |
… | … | … | … |
10 | 9.000 EUR | z.B. 12.000 EUR | 8.400 EUR |
10 | 9.000 EUR | mind. 12.857,14 EUR | 9.000 EUR |
… | … | … | … |
50 | 45.000 EUR | z. B. 60.000 EUR | 42.000 EUR |
50 | 45.000 EUR | mind. 64.285,71 EUR | 45.000 EUR |
Mehr Informationen finden Sie auf dem Förderportal der KFW.
Förderfähig ist innerhalb der „Kaufprämie für Hybrid- & Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)“ der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gem. § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahrzeug der Klassen M1 und N1 beziehungsweise N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen. Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden. Grundlegend aber gelten folgende Förderprämien:
6.750,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 40.000,- € Nettolistenpreis
4.5o0,- € Prämie für E|Fahrzeuge mit bis zu 65.000,- € NettolistenpreisEs kommt jedoch noch dicker! Ab sofort werden sogar junge Gebrauchtfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahrzeuge der Klassen M1 und N1 bzw. N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen) gefördert. Bedeutet, dass junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2o19 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2o2o und bis zum 31. Dezember 2o21 erfolgt, eine Innovationsprämie erhalten, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Im Falle der zweiten Zulassung gelten die Fördersätze für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 4o.ooo,- € bis maximal 65.ooo,- € .
3.ooo,- € Prämie vom Staat für junge gebrauchte E|Fahrzeuge
Investitionen im Sinne der Verringerung, Vermeidung oder zum Abba von Treibhausgasemissionen werden seitens der Kfw mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand subventioniert. Bedeutet, dass in diesem Subventionspaket auch die Elektromobilität eine Rolle spielt. So werden Einzelunternehmer, Unternehmen und Freiberufler, deren Jahresumsatz die 500 Millionen Euro Grenze nicht überschreitet, beim Umstieg auf die Elektromobilität unterstützt.
Die Förderung umfasst sowohl günstigere Finanzierungsmodelle als auch den sog. Klimazuschuss in Höhe von 3 % auf die Kreditsumme. Das Beste daran: Diese 3 % müssen nicht zurückgezahlt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kfw Infocenter unter der 0800 539 9001, Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr.
Übrigens können der Klimazuschuss und der Umweltbonus der BAFA kombiniert werden. Kreditsumme und Klimazuschuss ergeben sich dann nach Abzug von Umweltbonus und etwaigem Händlerrabatt.
Ein Beispiel gefällig? Gern! Ihr neues Elektroauto kostet 40.000 Euro. Zunächst einmal verringert sich dieser Kaufpreis durch den Umweltbonus / Innovationsprämie um 9.000 Euro. Es bleiben 31.000 Euro Kaufpreis. Für diese Summe könnten Sie bei der Kfw einen Förderkredit beantragen. Dort wird für den Klimazuschuss von 3 % die Darlehenssumme von eben jenen 31.000 Euro zugrunde gelegt. So ergibt sich ein weiterer Zuschuss von 930 Euro.
Wer sich für ein Elektrofahrzeug entscheidet, ist ab dem Datum der Zulassung 10 Jahre von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Danach fallen lediglich 50 % der üblichen Steuer an.
Im Vergleich zu Verbrenner kann das bis zu 2.000 Euro einsparen.
Wer Gebrauch von einem elektrischen Dienstwagen mit privater Nutzung macht, kann ebenfalls stark einsparen. Statt 1 % des Bruttolistenpreises versteuert der E-Mobilist im besten Fall nur 0,25 %.
Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) koordiniert die Förderrichtlinien Elektromobilität sowie Ladeinfrastruktur (LIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).