„Elektro-Fahrrad-Mobilität (EMOB)“
Besonders saarländische Kommunen, Städte, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen bekommen mit dieser Förderung die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zum Zwecke der Mobilitätswende zu beantragen. Fördergegenstand sind:
O Die Anschaffung von zwei- bis dreirädrigen Pedelecs, Lastenpedelecs oder E-Rollern.
O Die Anschaffung und Errichtung von Fahrrad- oder Pedelec-Abstellanlagen für nicht weniger als 6 Fahrzeuge.
O Die Errichtung bzw. Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge.
Kontakt
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