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Mit dem neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nimmt die Bundesregierung erneut Kurs auf eine Stärkung der Elektromobilität. Nachdem der Umweltbonus Ende 2023 ausgelaufen war und die Neuzulassungen spürbar zurückgingen, soll nun ein steuerlich geprägtes Fördermodell neuen Schwung bringen. Im Zentrum stehen finanzielle Entlastungen beim Kauf und Betrieb von Elektrofahrzeugen – statt direkter Kaufprämien.
Inhalt
Förderung ohne Prämie: Das sieht der Koalitionsvertrag vor
Die neue Bundesregierung verzichtet auf eine pauschale Kaufprämie wie sie im früheren Umweltbonus enthalten war. Stattdessen werden gezielte steuerliche Anreize und Abschreibungsmodelle eingeführt:
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird bis 2035 verlängert.
Die 0,25 %-Regelung für Dienstwagen bleibt bestehen – die Preisgrenze steigt auf 100.000 Euro.
Sonderabschreibungen auf gewerblich genutzte E-Autos werden ermöglicht.
Für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen wird ein spezielles Förderprogramm aufgelegt, das den Zugang zur E-Mobilität erleichtern soll.
Auch Plug-in-Hybride und Range-Extender sollen künftig wieder in bestimmte Fördermaßnahmen eingebunden werden.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Stromsteuer und die Netzentgelte zu senken – was den Strompreis laut Koalitionspapier um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde reduzieren soll. Das könnte nicht nur E-Auto-Fahrer, sondern auch Besitzer privater Ladeinfrastruktur entlasten.
Ein starker Fokus auf Ladeinfrastruktur
Neben den steuerlichen Erleichterungen nimmt der Koalitionsvertrag auch die Ladeinfrastruktur in den Blick. Der geplante „beschleunigte Ausbau“ betrifft nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch gewerbliche Depotlader und Schnellladestationen. Das Ziel: ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz, das sowohl Pkw als auch Lkw berücksichtigt.
Die geplanten Maßnahmen sollen helfen, Ladeengpässe zu vermeiden – und das Vertrauen in die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität weiter stärken.
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Das E-Handwerk als Schlüsselakteur
Die geplanten Maßnahmen bringen eine zentrale Akteursgruppe ins Spiel: das E-Handwerk. Elektrofachbetriebe sind essenziell für die Umsetzung der Ladeinfrastruktur, insbesondere bei der Installation von Wallboxen, gewerblichen Ladepunkten und Betriebsinfrastruktur.
Durch die geplanten steuerlichen Erleichterungen und Förderprogramme wird die Nachfrage nach solchen Installationen steigen – und mit ihr der Bedarf an qualifizierten E-Handwerksbetrieben, die Planung, Montage und Inbetriebnahme zuverlässig übernehmen können. Auch bei Wartung, Lastmanagement oder der Anbindung an das Stromnetz bleibt das E-Handwerk ein verlässlicher Ansprechpartner.
Fazit
Die neue Bundesregierung sendet mit ihrem Förderpaket ein klares Signal: Elektromobilität soll attraktiver werden – ohne direkte Prämie, aber mit durchdachten Steueranreizen und strukturellem Ausbau. Der Fokus liegt auf langfristiger Wirtschaftlichkeit, insbesondere für Flottenbetreiber und einkommensschwächere Haushalte.
Damit die Mobilitätswende gelingt, braucht es jedoch mehr als politische Signale: Fachliches Know-how und ein funktionierendes Netz an Elektrofachbetrieben sind der Schlüssel. Das E-Handwerk wird – wie schon beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur – auch 2025 eine tragende Rolle spielen.
Quellen:
- ka-news.de
- ADAC