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Deutschland tankt Strom

Augen auf beim Audi-Kauf!

© 2022 by AUDI AG

 

Wer sich in diesen Tagen für den Kauf eines Audi entscheidet, sollte einen genaueren Blick in die aktuellsten Preislisten werfen. Ab dem 11. Juli nämlich steigen die Preise der E-Modelle aus Ingolstadt. Nach nunmehr 4 Preiserhöhungen in knapp 16 Monaten hat dies sogar Auswirkungen auf die Förderfähigkeit einiger Fahrzeuge. Kurzum: Für sie gilt kein Umweltbonus mehr.

 


 

Wie hoch das Plus im Einstiegspreis ausfällt ist nicht bekannt. Allerdings weise der Hersteller in einem Schreiben an seine Vertriebspartner darauf hin, dass einige der Modelle in Zukunft den Anspruch auf den staatlichen Anteil an der Elektroauto-Kaufprämie verlieren werden.

 


 

Aus dem Schrieben geht hervor: „Da der Audi Q4 e-tron/Audi Q4 Sportback e-tron und die Audi Plug-in Hybridmodelle nicht mit den inflationierten Preisen zum 11.07.22 nach den 2022 geltenden BAFA Regularien gelistet sind, haben nicht altpreisgeschützte Vorführwagen und Lager-/Schauraumfahrzeuge keinen Anspruch auf den Bundesanteil der BAFA Prämie in 2022.

 


 

Problematisch wird es besonders bei einigen Fahrzeugen, die bereits vor der offiziellen Preiserhöhung bestellt wurden. Dem Schreiben ist nämlich weiterhin zu entnehmen, dass „…alle Bestellvormerkungen, die nicht in Status D stehen, keine Altpreisschutz erhalten und Ihr unternehmerisches Risiko darstellen“. „Status D“ meint hier Bestellungen, die intern noch nicht mit einer Bestellwoche versehen sind. Einigen Händlern zufolge sei dies im Falle des Q4 e-tron bei etwa der Hälfte aller Vorbestellungen der Fall.

 


 

Warum aber zieht Audi die Preise schon wieder an? „Derzeit sind auf den weltweiten Märkten in vielen Bereichen teilweise sehr deutliche Preisanstiege zu verzeichnen, unter anderem bei Rohstoffen und Energie.“ Das hätten wir also auch geklärt.

 


 

Außerdem gilt es zu beachten, dass sich die Höhe des Umweltbonus in 2023 verändern wird. Plug-In-Hybride sollen sogar gar nicht mehr in den Förderrahmen fallen. Entscheidend für die Inanspruchnahme des aktuell gültigen, staatlichen Teils des Umweltbonus ist übrigens die Erstzulassung Ihres Neuen. Erfolgt die Erstzulassung erst 2023, gelten die neuen Förderbedingungen.

 


 

Quelle: www.ecomento.de

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