Wallbox-Anmeldung ist Pflicht!

Wallbox-Anmeldung ist Pflicht!

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Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung von bis zu 11 kW benötigen zwar keine behördliche Genehmigung, allerdings müssen sie beim Netzanbieter angemeldet werden. Der Energieversorger EWE erinnert nochmals an die Verpflichtung und warnt vor sonst drohenden Stromausfällen, die dem Verursacher teuer zu stehen kommen können.

 


 

Laut EWE seien die Stromnetze im Bereich der Niederspannung fast ausschließlich für haushaltstypische Lasten ausgelegt. Nun aber belasten Wärmepumpen und die Ausläufer des Aufschwungs der Elektromobilität die Netze, dass die Lasten im Niederspannungsbereich dadurch signifikant ansteigen. Ganz besonders in den Abendstunden sei das Netz dadurch extrem herausgefordert. Mit der Anmeldung der eigenen Ladeeinrichtung können E-Mobilisten dazu beitragen, dass sich die Energieversorger auf die neuen Bedarfe einstellen können. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um einen schlichten Gefallen – gemäß § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung sind sie dazu sogar verpflichtet.

 


 

Markus Schirmer, Entwickler Energienetze bei EWE Netz, erklärt: „Den Netzausbau können wir dadurch effizient und kostengünstig planen. Bleiben Veränderungen in den Kundenanlagen unbekannt, drohen im schlimmsten Fall lokal Versorgungsunterbrechungen.“ Er weist im gleichen Atemzug darauf hin, dass die Anmeldung der hauseigenen Wallbox digital, sehr schnell und vor allem kostenlos sei.

 


 

Was aber passiert nun genau, wenn man der angezeigten Meldepflicht der 11 kW starken Wallbox nicht nachkommt? Ganz einfach: Ihr werdet vom Netz getrennt – in letzter Konsequenz. Bis dahin werdet ihr zunächst noch zur Anmeldung aufgefordert. Sollte es jedoch zu Störungen im Netz kommen, die auf eure nicht angemeldete Ladeeinrichtung zurückzuführen ist, haftet ihr für den dadurch entstandenen Schaden. Also… das Anmeldeprozedere durchlauft ihr wenigstens zu eurem finanziellen Schutz.

 


 

Quelle: www.ecomento.de