Deutschland tankt Strom

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Der Dienstwagen ist für viele der wichtigste Anreiz für den Umstieg auf die Elektromobilität. Mit Blick auf das kommende Jahr 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein wichtiges Schreiben veröffentlicht, das die Regeln für das Laden und Abrechnen von E-Fahrzeugen im betrieblichen Fuhrpark präzisiert. Die zentrale Botschaft: Die steuerlichen Vorteile bleiben, aber die Abrechnung wird präziser.

Die neuen Vorschriften treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und schaffen Planungssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer bis Ende 2030.

Die gute Nachricht: Laden im Betrieb bleibt steuerfrei

Das BMF bestätigt das zentrale, positive Element des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität“:

  • Steuerfreie Vorteile: Ladestrom für das Aufladen des betrieblichen E-Autos oder Plug-in-Hybriden im Betrieb bleibt weiterhin von der Einkommensteuer befreit.

  • Volle Flexibilität: Diese Steuerbefreiung gilt auch, wenn die Ladeinfrastruktur im Betrieb Dritten zur Verfügung steht oder von einem Drittanbieter betrieben wird. Für den Arbeitnehmer entstehen keine steuerlichen Nachteile.

Die größte Änderung: Schluss mit der alten Pauschale zu Hause

  • Die gravierendsten Änderungen betreffen das Laden zu Hause, wenn der Arbeitnehmer den Strom selbst bezahlt:

    Die bisherigen, festen Monatspauschalen (die bis zu 2025 genutzt werden konnten) fallen ab 2026 weg. An ihre Stelle tritt eine Abrechnung, die entweder auf tatsächlichen Kosten oder einer neuen, dynamischen Pauschale basiert.

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So funktioniert die Abrechnung ab 2026:

  • Nachweis der Strommenge ist Pflicht: Unabhängig von der gewählten Abrechnungsart muss die zu Hause geladene Strommenge zwingend über einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler nachgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn Sie das Fahrzeug über Ihre private PV-Anlage laden!

  • Die neue Pauschale: Alternativ zur Abrechnung der tatsächlichen Kosten kann der Arbeitgeber eine neue Pauschale nutzen. Diese basiert auf dem Gesamtdurchschnittsstrompreis für Privathaushalte des Statistischen Bundesamts für das erste Halbjahr des Vorjahres (bezogen auf den Verbrauch zwischen 5.000 und 15.000 kWh).

Die Rolle des E-Handwerks: Präzision ist gefragt

Diese neuen, präzisen Abrechnungsmodalitäten schaffen eine wichtige und notwendige Nachfrage beim qualifizierten E-Handwerk:

  • Zählerpflicht: Da die geladene Strommenge ab 2026 für die Erstattung durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden muss, ist die fachgerechte Installation eines separaten, eichrechtskonformen Stromzählers an der Wallbox unerlässlich.

  • Sicherheit & Normen: Nur ein Fachbetrieb stellt sicher, dass diese Zähler normgerecht in die Hausinstallation eingebunden werden und eine verlässliche Datenbasis für die Abrechnung liefern – was sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zugutekommt.

Fazit

Die neuen BMF-Regeln ab 2026 führen zu einer gerechteren und transparenteren Kostenerstattung. Während das Laden im Betrieb unkompliziert und steuerfrei bleibt, stellt die neue Notwendigkeit, den zu Hause geladenen Strom exakt zu messen, sicher, dass Arbeitnehmer nur die tatsächlich angefallenen oder pauschal ermittelten Kosten erstattet bekommen. Die Nutzung von dynamischen Stromtarifen ist laut BMF unbedenklich und ermöglicht künftig eine weitere Optimierung der Ladekosten.

Quellen:

  • Bundesfinanzministerium (BMF)
  • Statistisches Bundesamt
  • ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke)

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