Bild: Daniel Salcius @unsplash
Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, hatte es bisher schwer: Kein eigener Stellplatz, keine Wallbox, kein Laden zu Hause. Das ändert sich jetzt. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet ein neues Förderprogramm mit einem Volumen von 500 Millionen Euro – gezielt für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich.
Inhalt
Warum dieses Förderprogramm wichtig ist
In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern – mit fast 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen. Bisher ist der Großteil davon ohne jede Lademöglichkeit. Genau hier setzt das neue BMV-Förderprogramm an.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder bringt es auf den Punkt: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit zu Hause.“ Mit der neuen Förderung soll Elektromobilität alltagstauglich werden – auch für die Millionen Menschen, die zur Miete wohnen oder in einer WEG organisiert sind.
Bild: Zaptec @unsplash
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle wesentlichen Bestandteile einer Ladeinfrastruktur:
- Wallboxen und technische Ausrüstung
- Netzanschluss und Verkabelung
- Notwendige Baumaßnahmen
- Bidirektionale Ladepunkte (Vehicle-to-Grid)
Förderbeträge je Stellplatz:
| Maßnahme | Förderbetrag |
|---|---|
| Vorverkabelung ohne Wallbox | bis zu 1.300 € |
| Mit Wallbox | bis zu 1.500 € |
| Mit bidirektionalem Ladepunkt | bis zu 2.000 € |
Wichtige Voraussetzung: Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Zudem müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
Bild: Zaptec @unsplash
Wer kann Förderung beantragen?
Das Programm ist in drei Förderaufrufe unterteilt:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Privateigentümer und KMU mit Wohneigentum zur Vermietung
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand
Was bedeutet das für das E-Handwerk?
Für Elektrofachbetriebe öffnet dieses Förderprogramm ein riesiges Geschäftsfeld. Denn geförderte Ladeinfrastruktur muss fachgerecht geplant und installiert werden:
- Planung und Beratung
WEGs und Eigentümer benötigen kompetente Beratung: Wie viele Ladepunkte braucht die Anlage? Wie wird das Lastmanagement organisiert? Welche Wallbox-Typen eignen sich? - Installation
Verkabelung, Netzanschluss, Wallbox-Montage – alles Aufgaben, die nur durch zertifizierte Elektrofachbetriebe ausgeführt werden dürfen. - Bidirektionales Laden
Mit bis zu 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz für bidirektionale Ladepunkte lohnt sich auch der Einstieg in Vehicle-to-Grid-Lösungen. Hier ist technisches Know-how gefragt.
So läuft die Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH. Das Portal stellt neben dem Antragsformular auch Informationen und Hilfestellungen bereit.
Wichtige Termine:
- 14. April 2026: Online-Seminar zur Förderung (09:30 Uhr, Anmeldung bereits möglich)
- 15. April 2026: Start der Antragstellung
- 10. November 2026: Ende der Antragsfrist (WEG und KMU)
- 15. Oktober 2026: Ende der Antragsfrist (Großunternehmen)
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat zudem einen neuen Leitfaden veröffentlicht: Den „WEGweiser“ – speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich auf das Förderprogramm vorbereiten möchten.
Fazit
Das neue BMV-Förderprogramm ist ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung der Elektromobilität. Mit 500 Millionen Euro und Förderbeträgen von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz werden Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver. Für das E-Handwerk bedeutet das: Planung, Installation und Beratung rund um Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern werden in den kommenden Monaten massiv gefragt sein. Wer sich jetzt positioniert, profitiert.
Quellen:
- Bundesministerium für Verkehr (BMV), Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, NOW GmbH