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Seit dem 19. Mai 2026 ist es so weit: Das Antragsportal für die neue staatliche E-Auto-Förderung ist geöffnet. Wer seit Januar 2026 ein Elektroauto zugelassen hat, kann die Förderung jetzt rückwirkend beantragen. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich – gestaffelt nach Einkommen und Kindern.
Inhalt
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Neuwagen mit Erstzulassung ab 01.01.2026 – also auch rückwirkend für Zulassungen aus Januar bis April. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht des Kaufvertrags.
Förderfähige Fahrzeuge:
- Batterieelektrische Autos (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Fahrzeuge mit Range Extender (REEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV) – max. 60g CO₂/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite, Erstzulassung bis 30.06.2027
Sowohl Kauf als auch Leasing werden gefördert. Eine Preisobergrenze gibt es nicht. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist sozial gestaffelt – Familien und Geringverdiener profitieren am stärksten:
Bild: @Bundesumweltministerium (BMUKN)
Was brauche ich für den Antrag?
– Die Antragstellung läuft digital über die Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de). Folgendes wird benötigt:
- Online-Personalausweis oder Elster-Zertifikat (Pflicht – kein Antrag ohne digitale Identifikation)
- Die zwei neuesten Einkommensteuerbescheide
- Bei PHEVs: EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) vom Händler
- Nachweis der Erstzulassung
Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, kann diese nachträglich einreichen – auch bei geringem oder keinem Einkommen.
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Was gilt es noch zu beachten?
- Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung – wer früher verkauft, muss zurückzahlen
- Budget: 3 Milliarden Euro für ca. 800.000 Fahrzeuge bis 2029 – kein Enddatum, aber Mittel sind begrenzt
- Chinesische Fahrzeuge: Aktuell noch förderfähig – eine Einschränkung auf EU-Produktion wird aber geprüft
- Antragszeit: Bis zu 1 Jahr nach Zulassung – also keine Panik, aber auch nicht ewig warten
Mehrere Hersteller legen zusätzlich eigene Prämien obendrauf. Citroën zum Beispiel verdoppelt die staatliche Förderung beim ë-C3, was den Einstiegspreis auf unter 8.000 Euro drücken kann.
Was bedeutet das für die Ladeinfrastruktur?
Mehr geförderte E-Autos bedeuten direkt mehr Wallbox-Bedarf. Die Förderung ist bewusst auf untere und mittlere Einkommensgruppen ausgerichtet – also auf eine Käuferschicht, die oft in Mehrfamilienhäusern wohnt und auf öffentliche oder gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur angewiesen ist.
Für das E-Handwerk kommen hier zwei Förderprogramme zusammen: Die E-Auto-Förderung treibt die Nachfrage, die neue BMV-Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser (500 Mio. Euro, Anträge seit 15. April) schafft die Lademöglichkeit. Wer als Elektrofachbetrieb jetzt präsent ist, profitiert doppelt.
Fazit
Die E-Auto-Förderung ist da – und das Antragsportal ist offen. Wer seit Januar 2026 ein Elektroauto zugelassen hat, sollte jetzt aktiv werden. Bis zu 6.000 Euro rückwirkend sind ein starkes Argument für den Umstieg. Für das E-Handwerk gilt: Mehr Förderung bedeutet mehr Nachfrage – nach E-Autos und nach Ladeinfrastruktur.
Quellen:
- BAFA / Förderzentrale Deutschland, Bundesumweltministerium, Citroën Deutschland