Anspruch auf E|Mobilität Fachbetrieb!?

Anspruch auf E|Mobilität Fachbetrieb!?

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Seit Ende 2020 haben Mieter in Deutschland einen gesetzlich installierten Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit in einer privat genutzten Garage bzw. auf einem privat genutzten Parkplatz zu installieren. Frage: Besteht jedoch auch ein Anspruch darauf, die installierende Firma in Eigenregie zu wählen? Im November 2021 gab ein Gericht ein klares „Nein!“. Das damalige Urteil aber stand nun erneut auf dem Prüfstand und wurde gekippt…

 


 

Im Ergebnis: Wohnungsmieter haben einen Anspruch darauf, einen Fachbetrieb zur Installation der Lademöglichkeit zu bestimmen. So hat das Landgericht München I geurteilt.

 


 

Zum Hintergrund: Im Jahr 2021 wollte der Mieter einer Münchener Wohnung auf eigene Kosten eine Ladestation auf seinem Parkplatz in einer Tiefgarage Münchens installieren – mithilfe eines Fachbetriebs, den er selbst bestimmen wollte. Die Vermieterin verweigerte dieses Begehren, woraufhin der Mieter Klage erhob. Das Amtsgericht München wie erstinstanzlich ab. Die Mieter gingen in Berufung.

 


 

Nun entschied das Gericht: Gemäß § 554 Abs.1 BGB stünde dem Mieter der Anspruch auf die Installation einer Ladeeinrichtung zu. Da diese Regelung größtenteils dem Interesse des Mieters diene, dürfe er diese Veränderung auch mit einem Fachbetrieb seiner Wahl durchführen. So sei er befugt, das Unternehmen selbst zu wählen und mit ihm die Ausgestaltung des Anschlusses zu bestimmen. Einziges Ausschlusskriterium: Dem Vermieter ist der Einbau der Ladelösung nicht zumutbar.

 


 

Kurzum: Ihnen als Mieter ist gestattet, einen individuellen Fachbetrieb für die Installation Ihrer Wallbox zu beauftragen. Werfen Sie dazu doch einen Blick in unsere E|Mobilität Fachbetriebssuche!

 


 

Quelle: www.ecomento.de