Frische Umweltbonus-Richtlinie incoming…

Frische Umweltbonus-Richtlinie incoming…

©BMW Group

 

Bereits ab 2023 ist es so weit: Neue Regelungen drehen die „Umweltbonus“ genannte Kaufprämie für Elektroautos auf links. Wie genau die vom zuständigen Bundesministerium und Wirtschaft Klimaschutz novellierte Förderrichtlinie ausschaut, erfahren wir am 09. Dezember im Bundesanzeiger.

 


 

Einen Ausblick auf das, was uns erwartet aber können wir jetzt schon geben, immerhin hatte das Wirtschaftsministerium bereits im Sommer etwaig anstehende Änderungen im Förderprogramm konkretisiert. So ist zu erwarten, dass sich die Förderung vornehmlich auf batterie- sowie wasserstoffbetriebene Fahrzeuge konzentriert. Bedeutet: Plug-In-Hybride fallen aus dem Förderraster. Gleichsam wird die staatliche Prämie kleiner ausfallen. Von aktuell 6.ooo,-€ fällt die Prämie auf 4.500,-€.

 


 

Auch die Haltedauer des zu fördernden Fahrzeugs wird auf 12 Monate angehoben. Ziel ist es, den Weiterverkauf geförderter Fahrzeuge ins Ausland zu unterbinden.

 


 

Marcus Weller vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weiß um eine weitere Änderung, die allerdings erst ab dem 01. September 2023 gelten dürfte: „Bislang war vorgesehen, dass ab dem September 2023 ausschließlich Privatpersonen und gemeinnützige Vereine gefördert werden. Nach der nunmehr bekannten Richtlinie werden nur noch Privatpersonen weiterhin vom Umweltbonus profitieren. Gemeinnützige Organisationen finden wie Gewerbetreibende inklusive Kleingewerbebetriebe keine Berücksichtigung mehr.

 


 

Ab diesem Zeitpunkt werden private Antragssteller auch weitere, zukünftige Fördereinbußen in Kauf nehmen müssen. So könnte der staatliche Anteil der Kaufprämie sogar auf bis zu 3.000,- € reduziert werden.

 


 

Quelle: www.ecomento.de